Urheberrecht und Schule - Die Schülerperspektive

Am Freitag, den 23. Jänner 2015 wurde erstmals im Rahmen des Sparkling Science Projekts der Freigegenstand „Immaterialgüterrecht für TechnikerInnen“ abgehalten. Das Rahmenthema war „Urheberrecht in der Schule“ und nahm Bezug auf unsere aktuelle Situation als SchülerInnen der Oberstufe. Mit den Jahren in der Schule nehmen auch die Komplexität und Länge der zu verfassenden Arbeiten und Referate zu, sodass das Übernehmen von Absätzen und Formulierungen selten zu vermeiden ist. Doch darf ich das als Schüler überhaupt?

Grundsätzlich lässt sich diese Frage mit „Ja“ beantworten, jedoch muss man einiges beachten. Zunächst ist wichtig zu betonen, dass alles, was im Rahmen des Unterrichts geschieht, für das Urheberrecht als „öffentliche“ Handlung gilt. Damit greift der schulische Gebrauch fremder geistiger Leistung in bestehende Rechte ein. Es gilt der Grundsatz, dass die Benutzung dieser Leistungen grundsätzlich verboten ist, es sei denn, die konkrete Nutzung ist überhaupt urheberrechtsfrei oder zumindest gesetzlich gestattet. Zum Glück kennt das Urheberrecht eine Reihe von sogenannten freien Werknutzungen, die einige (aber nicht alle!) typische Formen des Schulgebrauchs freistellen.

Erlaubt sind etwa:

  • Das Zitieren von fremden Werken (Texte und Bilder); die Quelle ist dabei immer anzugeben und das Zitat gut zu kennzeichnen; Inhalt, welcher nicht von mir stammt, kann zB so hervorgehoben werden: „Zitierter Text in kursiv unter Anführungszeichen“.
  • Verteilen von Handouts auf Papier, zB Auszüge aus Büchern, wenn dies für den Unterricht notwendig ist.
  • Auch in Vorträgen muss richtig zitiert werden; dies bedeutet aber auch, dass man in Folien für Referate keine fremden Bilder einbauen darf, wenn diese nur zur Auflockerung dienen aber keinen Bezug zum Inhalt haben.
  • Vorführen von Filmen oder Filmausschnitten sofern es zum Unterricht passt.
  • Das Abfotografieren von Tafelbildern ist urheberrechtlich erlaubt, wenn das Foto privat genutzt und nicht öffentlich zugänglich gemacht wird.

Für meine weitere Schulkarriere konnte ich aus dieser Einheit viel mitnehmen. Dass Plagiate verboten sind war keine Überraschung für mich; dass aber das richtige Zitieren so strengen Regeln unterliegt und es oft nicht genügt Anführungszeichen zu machen und die Quelle anzugeben, war mir nicht bewusst.

 

Daniel Hodulik
Schüler am TGM (4BHWIL)