Im Rahmen des Forschungsprojekts durften wir, Dominik Berwein und Daniel Hodulik als Gewinner eines kleinen Aufsatzwettbewerbs im Freigegenstand „Immaterialgüterrecht für Techniker/innen“ am TGM Wien, das diesjährige ‚Internationale Rechtsinformatik Symposion‘ – kurz IRI§ 2015 – in Salzburg besuchen und hier darüber berichten.
Am Freitag, den 27. Februar, erwarteten wir gespannt den ersten Vortrag von Herrn Alexander Konzelmann mit dem Thema „Generationen-übergreifende Kooperation: über den Umgang mit digitalem Erbgut“. Das Thema war für uns insofern interessant als dass die Grundfrage, was denn mit unserem digitalen, immateriellen Besitz (eBooks, Social Media Accounts, Programme, Lieder von iTunes, etc…) nach dem Ableben passiert, eigentlich auf der Hand liegt, wir uns jedoch noch nie wirklich Gedanken darüber gemacht haben, dass auch diese Vermögenswerte teils von Bedeutung sind. Im Vortrag wurde erwähnt, dass eBooks oder gekaufte Titel auf iTunes nicht vererbbar sind – Computerprogramme hingegen schon. Bei Social Media Accounts wird empfohlen, die Zugangsdaten irgendwo aufzuschreiben oder zu hinterlegen, wobei dies wiederum gegen die AGBs verstoßen kann. Weiters stellt sich die Frage, ob in solch einem Fall nicht gleich ein neues Passwort für den Hinterbliebenen vergeben werden sollte.
Gleich anschließend folgte ein englischsprachiger Vortrag von Pawel Szulewski über die „Transferability of digital assets in case of death“. Er führt gleich zu Beginn die Problematik an, dass sich viel zu wenige Personen Gedanken über ihren digitalen Nachlass machen, obwohl Vorkehrungen, die den digitalen Besitz betreffen, aufgrund seines Werts zweckmäßig wären. Er nannte hier etwa den Fall von in der Cloud gespeicherten, unveröffentlichten Werken eines Autors. Weiters habe einer britischen Studie zufolge etwa jeder Brite 32 eBooks, 30 TV-Serien und 360 Lieder digital zu vererben. Im Hinblick auf Social Media Profile machte er darauf aufmerksam, dass jede Minute drei Facebook-Nutzer sterben, aber bislang (noch) keine hinreichenden rechtlichen oder technischen Möglichkeiten des Vererbens solcher Profile bestehen. Schließlich zeigte er an Hand einer digitalen Datei eine weitere Widersprüchlichkeit auf: Befindet sich die Datei auf einer Festplatte in der Wohnung des Erblassers, so wird diese Datei an die Hinterbliebenen vererbt. Befindet sich diese Datei desselben Urhebers jedoch nicht auf seiner eigenen Festplatte, sondern in der Cloud eines Host-Providers, sei diese Datei im Todesfall nicht vererbbar.
Nach einer kurzen Kaffeepause besuchten wir den Vortrag von Georg Borges zum Thema „Kooperation in der IT-Regulierung durch Zertifizierung“. In diesem Vortrag ging es um die Forderung eines einheitlichen, EU-weiten Zertifizierungsnetzwerks um den Datenschutz besser und effizienter zu gewährleisten. Heutzutage kann sich jedes Unternehmen von verschiedensten Prüfstellen mit unterschiedlichsten Prüfkriterien als „vertraulich“ in Bezug auf den Datenschutz zertifizieren lassen. Dies ist höchstens als Marketingtrick wirksam, gibt jedoch in der Praxis nur sehr begrenzt Auskunft über die tatsächliche Datensicherheit des zertifizierten Unternehmens. Derzeit sieht die Rechtslage vor, dass sich der Auftraggeber, konkret der Cloud-Nutzer, von der Vertrauenswürdigkeit überzeugen und dies sogar regelmäßig kontrollieren muss. Dies war früher vielleicht eine akzeptable Lösung, doch mit Millionen Nutzern heutzutage ist es in der Praxis undurchführbar. Deshalb vertritt er die Idee, ein einheitliches Prüfsiegel zu kreieren, welches in den verschiedensten Ländern, von den einzelnen Prüfstellen – seien es Behörden oder private Unternehmen – unter denselben Kriterien verliehen werden darf.
Dies waren nicht die einzigen Vorträge, die wir uns angehört haben, aber die interessantesten und lehrreichsten. Unser erster Tagungs-Tag wurde durch ein nettes Abendessen im ‚Sternbräu‘ abgerundet.
Dieser Beitrag wurde von Daniel Hodulik und Dominik Berwein
(beide Schüler der 4BHWI am TGM Wien verfasst).