Am 9. März 2016 fand im österreichischen Patentamt das Basisseminar zum Thema „Gewerbliche Schutzrechte im Überblick“ statt. Im Zuge unseres Freifachs "Immaterialgüterrecht für Techniker/innen" durften wir an diesen Vorträgen teilnehmen. Gemeinsam mit den Betreuern Clemens Appl und Philipp Homar nahmen Jonathan Buchinger, Julian J., Dina Mackic, Georg Stampfl, Michael Rottensteiner, Moritz Ibesich und Julia Hell (alle TGM Wien) an dieser Veranstaltung teil.
In den Vorträgen wurden insgesamt 4 Themengebiete behandelt. Zuerst wurde im Vortrag „Patentrecht“ erklärt, wie neue technische Lösungen, die jemand erfunden hat, durch Patente geschützt werden können. Allerdings kann man nicht für jede Erfindung ein Patent bekommen, vielmehr prüft das Patentamt, ob eine Erfindung patentwürdig ist und die notwendigen Schutzvoraussetzungen vorliegen. Diese sind insbesondere die Neuheit der Erfindung und das Vorliegen einer sogenannten Erfindungshöhe. Durch ein Patent erhält der Inhaber schließlich das Recht, dass kein anderer die technische Lösung herstellen oder gebrauchen kann. Der zweite Vortrag behandelte das Thema „Gebrauchsmuster“. Das Gebrauchsmuster ist dem Patent sehr ähnlich, da dadurch ebenfalls technische Lösungen geschützt werden können. Allerdings prüft das Patentamt die angemeldeten Gebrauchsmuster nicht auf ihre Neuheit und Erfindungshöhe. Das heißt, dass jede vollständige Anmeldung registriert wird. Im Anschluss hatten wir noch einen Vortrag zum „Markenrecht". Dort wurden uns zunächst ausführlich die Schutzmöglichkeiten für Zeichen erklärt, welche der Unterscheidung von Unternehmen oder ihren Produkten dienen. Interessant war auch, dass der Vortragende im Anschluss mehrere Beispiele vorgeführt hat, anhand derer er die Reichweite des Markenschutzes erklärt hat.
Der Besuch des Patentamts und die Teilnahme an den Vorträgen waren sehr informativ, vor allem da die Vorträge die Inhalte unseres Freigegenstandes ergänzt haben. Aufgrund der Einblicke aus der Praxis konnte ich viel Neues mitnehmen.