27. Februar: Tag 3 auf der IRIS 2016
Der letzte Tag am IRIS 2016 hat für uns mit einem interessanten Beitrag von Raphael Elia Schanda über „Sound-Sampling“ und dessen urheberrechtlichen Bedingungen begonnen. Im Anschluss referierte Sonja Dürager darüber, ob Daten ein (urheberrechtlich) schutzfähiges Gut sind.
Das Highlight des dritten Konferenztages war der Besuch des darauf folgenden Vortragsblocks, welcher gleich mehrere Themen zum Inhalt hatte, die für uns "digital natives" von besonderem Interesse sind. Zuerst trug Philipp Maier zu dem Thema der öffentlichen Zurverfügungstellung von Lernmaterialien für den Unterricht vor. Dabei ging der Vortragende auf die, mit der UrhG-Novelle 2015 neu geschaffenen Bestimmung des § 42g UrhG ein, welche wir auch bereits im Freifach besprochen hatten. Im Anschluss referierte Clemens Appl, Projektleiter des Sparkling Science Forschungsprojekts "Vom User Generated Content zum User Generated Copyright", über die Außenhaftung einer Miturhebergemeinschaft. Dabei ging es vor allem um die rechtlichen Folgen, wenn mehrere Miturheber gemeinsam ein Werk schaffen (bspw einen Wikipedia-Artikel schreiben oder eine Open-Source-Software programmieren) und einer der Miturheber eine Immaterialgüterrechtsverletzung begeht. Zum Abschluss trug Roman Heidinger zu den Themenkomplexen „Cloud-Computing“ und „Software as a Service“ vor.
Insgesamt bot uns die Konferenzteilnahme an dem IRIS 2016 eine hervorragende Möglichkeit, die Lerninhalte des Freigegenstandes "Immaterialgüterrecht für Techniker/innen" zu vertiefen und durch unseren eigenen Vortrag auch selbst Erfahrung in dem Präsentieren und Diskutieren von wissenschaftlichen Inhalten zu sammeln.