In dem Sparkling Science Projekt „Vom User Generated Content zum User Generated Copyright“ werden insgesamt zwei Forschungsschwerpunkte verfolgt, welche gemeinsam mit den Schüler/innen des TGM Wien festgelegt wurden.
Der erste Fokus des Forschungsprojekts liegt auf dem Thema „Education 4.0“ und der urheberrechtlichen Zulässigkeit moderner Lehr- und Lernformen. Dieser Schwerpunkt hat sich durch die Einbindung der Schüler/innen des TGM Wien bereits in der frühen Projektphase herauskristallisiert. Bereits in den ersten gemeinsamen Einheiten mit den am Freigegenstand „Immaterialgüterrecht für Techniker/innen“ teilnehmenden Schüler/inne/n hat sich gezeigt, dass viele der urheberrechtlichen Herausforderungen, mit welchen digital natives in ihrem Lebensalltag betroffen sind, bildungsrelevante Sachverhalte betreffen. In dem schulischen Alltag kommen Schüler/innen etwa durch den Austausch von Lernmaterialien mit Klassenkamerad/inn/en, durch die Abhaltung von Referaten oder durch das Verfassen von vorwissenschaftlichen Arbeiten oder Diplomarbeiten in Berührung mit dem Thema Urheberrecht. In den Gesprächen mit den Schüler/innen und im Rahmen von ersten empirischen Vorerhebungen hat sich aber herausgestellt, dass bezüglich dieser Urheberrechtsfragen oftmals ein „blinder Fleck“ besteht. Daneben haben auch mehrere Rückmeldungen von Lehrenden darauf schließen lassen, dass (auch auf Seiten der Lehrer/innen) eine Verunsicherung über die urheberrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von modernen Lehrformen (Stichwort „E-Learning“) vorherrscht.
Darüber hinaus liegt der zweite Forschungsschwerpunkt auf den urheberrechtlichen Herausforderungen, welche sich speziell durch die Konvergenz von Nutzung und Schöpfung („User Generated Content“) stellen. Auch dieser Fokus hat sich durch die Einbindung der Schüler/innen des TGM Wien herauskristallisiert, da diese sowohl in ihrem Schulalltag als auch in ihrem persönlichen Mediengebrauch selten als rein passive Konsument/inn/en von digitalen Inhalten auftreten, sondern vielmehr aktiv als „Prosumer“ partizipieren. In ersten Workshops hat sich bestätigt, dass die Verwendung von vorbestehendem Werkschaffen zur alltäglichen Praxis der sozialen Kommunikation der digital natives gehört und auch dabei häufig kein ausreichendes Problembewusstsein über die urheberrechtliche Zulässigkeit besteht.