Am Dienstag den 8. März 2016 hatte ich als Junior Researcher des Sparkling Science Projekts die Möglichkeit, an dem Workshop zu dem Thema "Prosumerism and IP" teilzunehmen. Dieser war Teil eines Forschungsprojekts, welches in Zusammenarbeit zwischen der WU Wien, der University of Hong Kong und der City University of Hong Kong stattfindet.
In diesem ganztägigen Workshop haben Dr. Dominik Göbel (Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte), MMag. Philipp Homar (Sparkling Science Projekt "User Generated Copyright"), Prof. Yahong Li (University of Hong Kong), Prof. Wenwei Guan (City University of Hong Kong) sowie Sang Wha Lee, LL.B. und Veronika Treitl, LL.B. (beide WU Wien) Präsentationen zu den rechtlichen Herausforderungen gehalten, welche durch die Entwicklung von Konsument/inn/en zu Prosumern eintreten. Neben dem Thema der urheberrechtlichen Zulässigkeit von User Generated Content, mit dem ich mich auch bereits im Rahmen meines Ferialpraktikums im Sparkling Science Projekt beschäftigt habe, ging es diesmal auch um den Einsatz von 3D-Druckern in privaten Haushalten.
In den Diskussionen wurde häufig der Ansatz des „Copyright Modernisation Acts“ von Kanada besprochen, durch welchen im Jahr 2012 eine gesetzliche Ausnahme für nicht kommerziellen User Generated Content eingeführt wurde. Dieser gibt den kanadischen Internetnutzer/inne/n die Möglichkeit, urheberrechtlich geschütztes Material für nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden. Interessant war, dass dieser Ansatz aktuell auch in Hong Kong diskutiert wird, sich ein entsprechender Gesetzesentwurf aber nicht durchsetzen konnte. Prof. Guan hat in dem Workshop ein Paper über die Ablehnung des Entwurfs präsentiert, in welchem er sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzt. Daneben wurden aber auch einzelne Komponenten der kanadischen User Generated Content Schranke kritisch hinterfragt. Abschließend wurden die vielfältigen Erscheinungsformen von User Generated Content unter dem aktuellen europäischen Rechtsrahmen (InfoSoc-Richtlinie) beleuchtet und auf die Schwierigkeiten der Einordnung unter die bestehenden Urheberrechtsschranken (insbesondere unter die Schranken des unwesentlichen Beiwerks und des Zitats) hingewiesen.
Durch die Teilnahme konnte ich das Wissen, welches ich bereits im Rahmen des Ferialpraktikums gewonnen habe, weiter vertiefen und mit den anderen Workshop-Teilnehmer/innen diskutieren.