Am 10. Dezember 2015 wurde von der ALAI Landesgruppe Österreich eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung im Dachgeschoß der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (Juridicum) veranstaltet. Diese Veranstaltung wurde von Hon.-Prof. RA. Dr. Michel Walter geleitet und war unter dem Generalthema „Die UrhG-Nov 2015 – Abseits der Speichermedienvergütung“ der Diskussion der Auswirkungen der mit 1. Oktober 2015 in Kraft getretenen UrhG-Novelle gewidmet.
Mit Vorträgen und Diskussionen zu den Neuerungen in den freien Werknutzungen (beispielsweise zum Zitatrecht und zu Nutzungen durch Bibliotheken) standen gleich mehrere Themen auf der Tagesordnung, welche auch für den Lernalltag von Schüler/innen von großer Bedeutung sind. Durch einen von Dr. Clemens Appl gehaltenen Vortrag zu dem Themenkomplex „Intranet in Lehre und Unterricht“ war auch das Forschungsprojekt an der Veranstaltung vertreten. Dadurch konnten die urheberrechtlichen Implikationen moderner Lehr- und Lernformen, welche aktuell in der Studie des Forschungsprojekts zur Erforschung der urheberrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von wissensvermittelnden Technologien in Unterricht und Lehre („EDU-Studie“) behandelt werden, mit einem hochkarätig besetzten Publikum aus Urheberrechtsexpert/inn/en diskutiert werden.
Im Mittelpunkt des Vortrags standen vor allem die Rechtsfolgen der durch die UrhG-Novelle vorgesehenen „E-Learning Schranke“ des § 42g UrhG. Diese erlaubt es Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen, für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre veröffentlichte Werke zur Veranschaulichung im Unterricht zu vervielfältigen und zur Verfügung zu stellen. Dies ist jedoch nur insofern zulässig, als dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und erfasst ausschließlich bestimmt abgegrenzte Kreise von Teilnehmer/innen. In den Ausführungen wurden zunächst die verschiedensten Anwendungsvoraussetzungen der Bestimmung erörtert und das Verhältnis zu anderen freien Werknutzungen thematisiert. In weiterer Folge wurden die Auswirkungen der Vergütungspflicht der Schranke diskutiert und ein Rechtsvergleich mit den entsprechenden Regelungen im US-amerikanischen Urheberrecht angestellt. Als Abschluss wurde die neue Schranke einer Bewertung des Vortragenden unterzogen und mit den anwesenden Vertretern der verschiedenen Stakeholdergruppen diskutiert.